Steuern beim Privatverleih - Wir bringen mal Licht in die Sache!

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Sind Einnahmen aus Verleih zu versteuern?

Die Gesellschaft ist immer im Wandel. Sämtliche Bereiche unterliegen Änderungen die neue Regeln und Gesetze benötigt und wenn neue Dinge aufkommen, ist anfangs oft noch einiges Unklar. Wir bekommen oft die Frage, wie es denn eigentlich mit den Einnahmen aussieht, die durch den Verleih von privaten Dingen entstehen. Sind diese zu versteuern? 

Du ahnst die Antwort: "es kommt darauf an"

Hinsichtlich Steuern beim Privatverleih gilt, sowie überall in Österreich, dass ein lohnsteuerpflichtiges Gesamteinkommen aus allen „echten“ Arbeitstverhältnissen bis 11.000 Euro steuerfrei ist. Wird diese Grenze überschritten, ist für das 11.000€ übersteigende Einkommen immer Steuer abzuführen. Wer also 16.000 Euro verdient, muss für 5000 Euro Steuer zahlen ( 16.000 – 11.000 = 5000). Für Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000€ sind 20% Steuer zu bezahlen womit für 16.000€ Einkommen genau 1.000€ Steuern anfallen und so weiter und so fort. (Hier ein vollständiger Überblick über die Einkommenssteuer-Tarife)

Hast Du allerdings neben Deinem "echten" Arbeitsverhältnis weitere Einkünfte, die nicht aus einem Arbeitsverhältnis stammen (z.B. aus einem freien Dienstvertrag, Werkvertrag, Mieteinnahmen), dann sind diese zusätzlichen Einnahmen bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Das bedeutet, dass Du Einnahmen bis zu diesem Betrag ohne weitere Bedenken einfach generieren darfs. Darüber gilt eine Einschleif-Regel. Bis zu 1.460 Euro und nochmals darüber hinausgehende Einnahmen unterliegen ganz der Einkommenssteuer. 

Einschleifregelung zwischen 730€ - 1460€

Liegt der Zuverdienst zwischen 730 und 1.460 Euro, kommt eine Einschleifregelung zu tragen und es wird nur das Doppelte des Betrages steuerpflichtig, der die 730 Euro übersteigt 

Beispiel: Einnahmen von 1200 | Betrag der die  730 Euro übersteigt mal 2 =  470 x 2 = 940 Euro. Somit sind statt 1.200 Euro nur 940 zu versteuern. (Hier gelten wieder oben erwähnte Steuertarife). Fällst Du in die Stufe mit 25% dann sieht es wie folgt aus:

1200 Euro eingenommen | 235 Euro Steuern | 965 Euro die Du im Plus bist! 

Was ist zu tun, wenn man über die 730 Euro kommt?

Wenn Deine Einkünfte (Gewinn= Einnahmen – Ausgaben) 730 Euro im Kalenderjahr übersteigen und gemeinsam mit Deinen Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis insgesamt mehr als 12.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen ergeben, ist bis Ende April (bei elektronischer Übermittlung bis Ende Juni) des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung/ Arbeitnehmerveranlagung abzugeben und die Steuer so abzuführen.

Zusammenfassend zum Thema Stuern beim Verleih

"keine Überraschungen und durchaus fair."

Einige Nutzer auf shareonimo.at hatten Fragen bezüglich Steuern und fürchten sich vor Nachzahlungen. Es ist daher sinnvoll zu verstehen wie Steuern sich berechnen oder wann sie überhaupt zustande kommen. Die Gesellschaft verändert sich, geteilte Ressourcen und Gegenleistungen sind absolut im Trend. Für viele Bereiche gibt es daher auch noch keine klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, was aber auch den Vorteil mit sich bringt gegen nichts verstoßen zu können ;)

- Bis zu 730 Euro kannst Du ohne Bedenken steuerfrei Einnahmen generieren. 

- Nachzahlungen sind NIEMALS Höher, als das was Du eingenommen hast

Wer seine Bohrmaschiene also beispielsweise für 8€ / Tag verleiht, der hat auch ganz bestimmt keine steuerlich relevanten Beträge beim Finanzamt zu melden. Wir hoffen wir konnten einen kleinen überblick geben und ein wenig die Angst vor diesem komplexen Thema nehmen. Schließlich soll das Verleihen und Teilen von Dingen mit anderen Spaß machen, einen Nutzen für alle erzeugen unkompliziert ablaufen. 

 

Ab wann bin ich ein:e gewerbliche:r Vermieter:In?

Als Gewerbetreibende:r gilt man wenn ALLE nachfolgenden Punkte auf dich zutreffen.

Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr in eigener Verantwortung)Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Widerholungsabsicht)In Ertragsabsicht (du möchtest mit der Vermietung Geld verdienen)

Wenn Du zum Beispiel nur ab und an zb. dein Werkzeug verleihst und die Mietgebühr nur die Abnutzung abdeckt, ist es keine gewerbetreibende Tätigkeit.

Solltest du aber planen gewerbsmäßig zu vermieten, findest du alle relevanten Information im Unternehmensservice Portal.

 

Jetzt kennst du dich aus - starte gleich hier mit deinem ersten Inserat!

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